I. Gründung der Kirche
II. Die ersten urkundlichen Erwähnungen Petschows
III. Die Familie Preen
IV. Der Ausbau der Petschower Kirche und die Stift
V. Weitere Fürsorge für Kirche und Vikarie
VI. Die letzten Stiftungen für die Vikarie
VII. Der Zustand von Kirche und Kirchspiel am Ende
III. Die Familie Preen

Im Anfang des 14. Jahrhunderts tritt im Petschower Kirchspiel eine Familie auf, die sich hier bald stark ausbreiten und eine gewisse Bedeutung für die weitere Geschichte der Petschower Kirche und des ganzen Kirchspiels gewinnen sollte, die Familie von Preen , in alter Zeit sehr willkürlich auch Preen und Prehen geschrieben.
Das auch in der Petschower Kirche mehrfach angebrachte Wappen zeigt drei "Pfriemen", welches Wort damals altplatdeutsch "Preem oder Prenn" gesprochen wurde. Ob die Preens in grauer Vorzeit vielleicht das Schusterhandwerk betrieben,oder einer von ihnen sich vielleicht einmal in der Not mit einem Pfriemen verteidigte und zur Erinnerung daran dies Schusterwerkzeug in sein Wappen aufnahm ist unbekannt ; jedenfalls führen sie dies Wappen seit ältester Zeit.
Als erstes wird in einer Urkunde vom 11. November 1312 (Mecklenburger Urkundenbuch Bd. V Nr. 2828) Hinrich Preen genannt, der auf Bandembtorff wohnt und in dieser Urkunde von König Erich von Dänemark, der damals während der Wirren unter Nikolaus dem Kinde zeitweilig die Rostocker Umgebung beherrschte, mit Wenendorf, Todendorf, Wendisch Zepelin und Volkenhagen belehnt wird. Da Erich von Dänemark erst 1311 in Mecklenburg einbrach und Hinrich von Preen 1312 schon Badmenstorf besitzt, hat er dort wohl schon länger gesessen. Badmenstorf, in alter Zeit meist Badmerstorpe genannt, ist unser heutiges Bandelstorf, das jedenfalls mit dem wendischen Eigennamen Bademir (Bandemer) zu sammen hängt und wohl auch wendischer Herkunft ist. Wir müsse hier bemerken, daß ein ritterlicher Hof um 1300 nicht dasselbe war wie ein späteres Rittergut. Die Höfe der Ritter jener Zeit, die alle zum Kriegsdienst verpflichtet waren, bestanden meist nur in einer Burg und einem anliegendem Gelände, das nicht viel größer als eine Bauernhufe war und nur zum Unterhalt der Ritterfamilie diente. Außerdem hatten die Ritter meist auch von sich aus Bauern im Umkreis ihrer Burg angesiedelt, die damals meist noch freie Bauern waren, dem Ritter aber gewisse Abgaben, ursprünglich in Korn, später in Geld, liefern mußten .
Die Abgaben dieser Bauern bildeten die sonstigen Einnahmen des Ritters, der davon seine recht teure Kriegsausrüstung, Waffen, Pferde und Knechte, bestreiten mußte. Bei damals recht wechselnden Wirtschaftsverhältnissen suchten nun die Ritter recht viele Bauern in Abhängigkeit von sich zu bringen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden oft Einnahmen aus bestimmten Bauernstellen an andere Ritter teilweise oder ganz verpfändet und dann erwarb der Ritter durch Erbschaft oder Pfändung andere Bauern in den umliegenden Dörfern, so daß der Besitz der Bauernländereien, deren Oberherr der Ritter war, sehr zerstreut lag, und viele Bauerndörfer eine ganze Reihe verschiedener Oberherren hatte. Diese Verhältnisse begegnen uns in den genannten Petschower Urkunden oft und mußten daher beim Auftreten des ersten Ritters in unserer Gemeinde kurz dargelegt werden, damit sie nachher verständlich sind. Aber der Ritter suchte auch, vom Landesherren noch mit neuem Höfen belehnt zu werden, meist wohl, um damit seine zahlreichen Kinder zu versorgen. So erlangte denn unser Heinrich Preen 1312 vom Dänischen König, dessen Partei er in den Kämpfen dieser Zeit wohl gehalten haben wird, die Belehnung mit vier weiteren Höfen. Davon verblieb Wehnendorf dauernd im Besitz der Familie und der Hof zu Wehnendorf tritt später noch oft in den Urkunden auf, während Todendorf (heute Teutendorf), Wendisch Zepelin und Volkenshagen der Familie bald wieder verloren gegangen zu sein scheinen, da sie später nie mehr als Preenscher Besitz genannt werden. Doch erscheinen die Preens von jetzt an häufig auch in den Urkunden des Urkundenbuches (Mecklenburg), und wir merken, daß sie bald ein aufblühendes, weit verzweigtes Geschlecht sind. 1327 werden 4 Brüder Preen auf Bandelstorf genannt. Gottschalk, Heinrich Conrad und Gosekin, von denen sich nicht feststellen läßt, ob der derselbe ist wie 1312, oder ob die 4 schon seine Söhne sind. 1338 erscheint urkundlich ein Johann Preen, Sohn des verstorbenen Gottschalk, zu Bademerstorp, der noch 1339 und 1347 zusammen mit seinem Bruder Goswin genannt wird, während 1349 2 Brüder Gottschalk und Heinrich Preen auf Bandeltorp auftreten . Wir sehen, die Preens auf Bandelstorf sind zahlreich, aber die genauen Verwandschaftsverhältnisse der einzelnen sind beim lückenhaften Quellenmaterial leider nicht mit Sicherheit festzustellen. Auf Wehnendorf wird 1339 eine Witwe Gisela des Gottschalk Preen mit ihren Söhnen Heinrich, Conrad und Arnold genannt, während 1349 Heinrich Preen auf auf Wehnendorf, offenbar ihr ältester Sohn, erscheint. Hundert Jahre darauf wird 1439 aber auch ein Heinrich Preen auf Gubkow genannt, einen ritterlichen Hof, der noch 1347 im Besitz eines Henning Svetzin war, und um 1400 von einem Preen erworben sein muß. 1451 erscheint urkundlich ein Jochen Preen, 1485 ein Cord Preen und 1546 ein Laurentius Preen auf Gubkow; auch auf diesen Hof haben sie sich dauernd niedergelassen. Aber die Familie Preen hat damals zeitweilig noch mehr Höfe besessen. 1439 wird ein Hinrich Preen auf Ridsenow, 1459 ein Heinrich Preen auf Spotendorf, 1451 ein Goslef Preen zu Repelin und 1540 ein Volrath Preen zu Schorsow genannt, während noch 1605 einer auf Wendtorf sitzt. aber diese Höfe scheinen sich nur im vorübergehenden Besitz der Familie befunden zu haben, während sich Bandelstorf, Wehnendorf (seit 1312) Gubkow (seit etwa 1400) dauernd im Besitz der Familie hielten. Aber die Preens erwarben allmählich auch weitgehenden Besitz in den umliegenden Bauerndörfern. Schon 1339 ( MUB Bd. VII Nr. 5927) erwarb die Wehnendorfer Linie, Rechte in einem Teil von Niekrenz, das damals ein Bauerndorf war, und im 15. Jahrhundert, wo die Ritterschaft auf allen möglichen Wegen, Verleihung durch den Herzog, Kauf oder Raub, ihre Rechte über umliegende Bauernschaft erweiterte, ist ihr Bauernbesitz zahlreich, ohne daß sich seine Herkunft im einzelnen nachweisen läßt. So besaß ein Preen 1439 größere Anteile an den Bauern in Schlage, Sieden - Gubkow (einem bei Hohen - Gubkow = Gubkow gelegenen Bauerndorf), Kockendorf (dem heutigen Lieblingshof), Godow und Dummerstorf,1460 solche in Bandelstorf, Godow, Schlage, Gubkow, Kockendorf Wehnendorf, Niekrenz Vietow und Dummerstorf. 1481 verpfändet ein Preen gewisse Einkünfte aus 9 Bauernstellen in Schlage, so daß sich damals der größte Teil dieses Dorfes mehr oder weniger in Abhängigkeit von den Preens befunden haben muß. Und noch 1540 hat ein Gubkower Preen Anteile in Wendorf, Wendischhof und Gresendorf. So war der Gesamtbesitz der Preens am Ausgang des Mittelalters ein bedeutender. Im Petschower Kirchspiel besaßen sie dauernd die Höfe "Bandelstorf" und "Gubkow" und schließlich die Oberherrschaft über die meisten Bauern in Gudow, Kockendorf, Schlage und Sieden - Gubkow, und außerhalb des Kirchspiels dauernd den Hof Wehnendorf, zeitweilig noch mehrere weitere Höfe und Anteile an den Bauernschaften in Niekrenz, Vitow und Dummerstorf. Im Kirchspiel waren ihnen nicht zugehörig das Bauerndorf Göldenitz, das schon sehr früh in den Besitz des 1260 gegründeten St. Jürgens - Hospitals zu Rostock gelangt sein muß, ferner Pankelow, dessen Hof einer anderen Ritterfamilie gehörte,und endlich das Pfarrdorf Petschow, das scheinbar lange ein selbständiges Bauerndorf blieb und erst verhältnismäßig spät unter die Herrschaft eines anderen Rittergutes gelangte, dazu das damals an der Kösterbeck liegende alte Bauerndorf Wolfsberg.